Datenschutzordnung des Vereins
"Ostseelandschaft Vorpommern - Vereinigung zum Schutz der Landschaft und ihrer natürlichen Vielfalt e.V. "
Datenschutzordnung Ab 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auch für Vereine, angepasst an ihre jeweilige Struktur. In der für den Verein Ostseelandschaft Vorpommern – Vereinigung zum Schutz der Landschaft und ihrer natürlichen Vielfalt e.V. (OLVP e. V.) gültigen Datenschutzordnung sind die Regelungen für den Schutz personenbezogener Daten der Mitglieder wie folgt festgelegt.
- 1. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes erhebt, verarbeitet und nutzt der Verband dessen persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum).
- 2. Die erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert.
- 3. Die Personaldaten eventueller eigener Beschäftigter werden getrennt von den Mitgliederdaten gespeichert.
- 4. Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen) und Nutzen von Daten.
- 5. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben sowie gesetzlicher Vorgaben verwendet werden. Letzteres gilt besonders für die Weitergabe an Dritte. Ansonsten müssen die Mitglieder die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben.
- 6. Zuständig für den Schutz und die Verwaltung personenbezogener Daten ist der Vorstand. Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich.
- 7. Mitgliederlisten dürfen nur Vorstandsmitgliedern zugängig gemacht werden. Sie dürfen nicht auf der Homepage veröffentlicht werden.
- 8. Veröffentlichungen personenbezogener Daten im Internet/auf der Homepage sind grundsätzlich nur mit Einverständnis der betroffenen Person zulässig. Das Einverständnis sollte schriftlich eingeholt werden.
- 9. Die Veröffentlichung personengebundener Daten und Fotos in Printmedien erfordern die Einwilligung der betroffenen Person. Das gilt auch für Publikationen des Verbandes. Spender können genannt werden, nicht aber die Höhe der Spende.
- 10. Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre können selbst in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen; bei Kindern unter 14 Jahren ist dies nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten möglich.
- 11. Die Einwilligung zur Verwendung der personengebundenen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden.
- 12. Informationen an Mitglieder per Sammel-E-Mail erfolgen per Blindkopie.
- 13. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden alle gespeicherten personengebundenen Daten sofort gelöscht.
- 14. Durch ihre Mitgliedschaft und Anerkennung dieser Ordnung stimmen die Mitglieder der Nutzung ihrer Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereines zu.
- 15. Diese Datenschutzordnung wurde am 24. Mai 2018 vom Vorstand beschlossen.